Pensionskasse > Allgemeine Information
| letzte Aktualisierung: 01.06.2010 11:05:18 |

Aufgabe
Die berufliche Vorsorge (BV) bezweckt, zusammen mit der AHV die gewohnte Lebenshaltung auch im Alter angemessen zu sichern. Sie ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen, für Arbeitnehmende innerhalb gewisser Einkommensgrenzen obligatorisch. Eine Versicherung von darüber hinausgehenden Löhnen ist in der so genannten «Weitergehenden Vorsorge» möglich. Ebenso erlaubt das Gesetz, dass sich auch Selbständige der BV anschliessen. Die Beiträge und Leistungen in der BV sind - anders als bei der AHV - nicht einheitlich und richten sich nach den Regelungen der jeweiligen Pensionskassen.

Organisation
Die BV obliegt den Pensionskassen, welche in der grossen Mehrheit als Stiftungen organisiert sind. Sie unterliegen einer strengen Aufsicht und sind registriert, weshalb man von «anerkannten Vorsorgeeinrichtungen» spricht. Nur solche anerkannten Pensionskassen dürfen die berufliche Vorsorge nach BVG durchführen.

Finanzierung
Die Leistungen der BV werden durch Kapitalbildung finanziert. Für jeden Versicherten wird ein Kapital angespart, das ihm im Alter gesamthaft oder in Form von Renten ausgeschüttet wird.

Administrative Vorteile
  • weitestgehende Entlastung von administrativen Umtrieben
  • zentrale Durchführung zusammen mit der AHV --> Melde- und Beitragspflicht in einem Arbeitsgang
  • automatische Anpassung an geänderte gesetzliche Bestimmungen
  • vollumfängliche Entlastung von Umtrieben mit Aufsichtsbehörden
Verbands- und sozialpolitische Vorteile
  • exklusiv nur für VSSM-Mitgliederbetriebe
  • branchenspezifische, bedarfsgerechte Vorsorge
  • paritätische Verwaltung
  • Branchenlösung mit hoher Sicherheit und zu besten Bedingungen
Flixibilität
  • garantierte Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen
  • eine Vielfalt von Möglichkeiten zur Realisierung von individuellen Vorsorgewünschen dank dem umfassenden Angebot
Steuern
Sämtliche Beiträge an die Pensionskasse Schreinergewerbe im Bereich der BVG- oder der weitergehenden Vorsorge können von den direkten Steuern abgezogen werden. Dies gilt sowohl für die Mitgliedsfirmen und deren Arbeitnehmende als auch für die selbständigerwerbenden Mitglieder.

Kapitaleinlagen zur Vorsorgeoptimierung können unter Beachtung der gesetzlichen Maximallimiten ebenfalls von den direkten Steuern abgezogen werden.

Wichtige Links:
Informationsseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV