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| | letzte Aktualisierung: 01.06.2010 15:16:41 | | ||||||
| AHV | ||||||
| Die Altersrente ermöglicht einen finanziell weitgehend unabhängigen Rückzug aus dem Berufsleben. Die Hinterlassenenrente will verhindern, dass zum Leid, das der Tod eines Elternteils oder Ehegatten mit sich bringt, eine finanzielle Notlage hinzukommt. | ||||||
| EO / Mutterschaft | ||||||
| Die Erwerbsersatzordnung (EO) für Dienstleistende in Armee, Zivil- und Schutzdienst kompensiert den Verdienstausfall für die Zeit, die Mann/Frau im Militär-, Schutz- oder Zivildienst verbringt. Eingeführt wurde die Versicherung während des Zweiten Weltkrieges, damals hiess sie noch "Wehrmannsschutz".
Der Bundesrat hat die Bestimmungen über den Erwerbsersatz bei Mutterschaft auf den 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt haben angestellte und selbstständigerwerbende Frauen Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung. | ||||||
| Ergänzungsleistungen | ||||||
| Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates. | ||||||
| Familienzulage | ||||||
| Die meisten Zweige der Sozialversicherung dienen dazu, den Lohnersatz in allen Wechselfällen des Lebens zu sichern. Die Familienzulagen – im Volksmund auch Kinderzulagen genannt – haben dagegen als Einkommensergänzung die Funktion des Familienlastenausgleichs . Der Grundsatz des Leistungslohnes wird dadurch nicht beeinträchtigt. | ||||||
| Invalidenversicherung | ||||||
| Die Invalidenversicherung bezweckt die Eingliederung resp. Wiedereingliederung von Personen, die wegen Geburtsgebrechen, Krankheits- oder Unfallfolgen behindert sind. Eine Rentenzahlung erfolgt erst, wenn eine Ein- oder Wiedereingliederung ins Erwerbsleben nicht möglich ist. Der Grundsatz der Eingliederung geht somit einer Rentenzahlung klar vor. | ||||||
| Genossenschaft Krankengeldversicherung KGV von JardinSuisse | ||||||
| Allgemeines | ||||||
| Die Krankengeldversicherung ist eine rechtlich selbständige Genossenschaft, welche 1948 gegründet wurde. Ziel der Genossenschaft ist es, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle zu versichern.
In der Krankengeldversicherung sind ca. 500 Unternehmen der Gartenbaubranche angeschlossen.
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| Ihre Vorteile | ||||||
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| Guter Versicherungsschutz | ||||||
| Der Versicherungsschutz wurde speziell auf die Gartenbaubranche angepasst.
Die Abwicklung im Schadenfall ist kompetent und effizient.
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| Persönlicher Beratung und Betreuung | ||||||
| Sie werden persönlich durch unser kleines Team betreut und beraten. Wir kennen die Branche!
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| Pensionskasse | ||||||
| Unfallversicherung | ||||||
| Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Mit ihren Leistungen hilft die Unfallversicherung den Schaden wieder gutzumachen, der den Versicherten durch Unfall, Berufsunfall, Berufskrankheit an Gesundheit und Erwerbstätigkeit entsteht. | ||||||